Datum der Beantragung |
21.11.2024 |
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Vorbemerkung Bitte fügen Sie diesem Antrag folgende Unterlagen bei:
- die Qualifikationsbescheinigung (oder Anmeldebestätigung) der "VDA 6.3:2023 – Prozess-Auditor/in – Qualifizierung"
- einen Nachweis über eine insgesamt mindestens dreitägige Auditorenqualifikation auf Basis der DIN EN ISO 19011 (z. B. VDA-Auditor/in)
- einen Nachweis über die Fachkenntnisse zu den Automotive Core Tools
- einen Nachweis über mindestens fünf Jahre Vollzeit-Berufserfahrung, vorzugsweise in produzierenden Unternehmen der Automobilindustrie, davon mindestens zwei Jahre in qualitätsbezogenen Tätigkeitsbereichen (tabellarischer Lebenslauf). Ab drei Jahren Berufserfahrung können betriebliche Ausbildungszeiten berücksichtigt werden.
Die Anerkennung von betrieblichen Ausbildungszeiten erfolgt zu 50% und nur im Falle einer abgeschlossenen dualen Ausbildung bzw. eines dualen Studiums in einem technischen Beruf in produzierenden Unternehmen.
Betriebliche Praktika, Werkstudententätigkeiten, o. ä. im Rahmen von akademischen Bachelor- oder Masterstudiengängen können nicht angerechnet werden.
Alle Unterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Die Unterlagen sind als PDF hochzuladen.
Sobald ein Kandidat für die Prüfung angenommen ist, erfolgt eine Zulassungsbestätigung. Bitte treffen Sie deshalb keine Reisevorkehrungen, bevor Sie die Teilnahmebestätigung erhalten haben.
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Inhouse (Veranstaltung findet geschlossen in Ihrem Unternehmen statt)
Offen (Veranstaltung findet öffentlich, z. B. in einem Schulungshotel statt)
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Schulungsdatum lt. Kursangebote des VDA QMC |
Termin |
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Kundennummer (VDA QMC Webshop) (optional) |
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Bestellnummer (optional) |
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Alle folgenden Felder sind Pflichtfelder. |
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Angaben zum Antragsteller |
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Vorname des Antragstellers (Titel) |
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Nachname des Antragstellers |
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Geburtsdatum (tt.mm.JJJJ) |
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Aktuelle Firmenanschrift des Antragstellers |
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Firmenname |
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Abteilung |
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Straße |
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PLZ, Ort |
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Land |
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Telefon |
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E-Mail |
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Bitte laden Sie zu jedem Punkt den betreffenden Nachweis hoch. |
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1. Schulungsnachweis VDA 6.3:2023 |
- Kopie der Qualifikationsbescheinigung zu "VDA 6.3:2023 – Prozess-Auditor/in – Qualifizierung" (ID 381) (.pdf)
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2. Auditorenqualifikation |
- Nachweis über eine Auditorenqualifikation auf Basis der DIN EN ISO 19011 (Gesamtschulungsdauer mindestens drei Tage) (.pdf)
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3. Automotive Core Tools |
- Nachweis über die Fachkenntnisse zu den Automotive Core Tools (.pdf)
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- Weiteres Dokument (optional) (.pdf)
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Anerkannt werden die Schulung "Automotive Core Tools für Prozess- und System-Auditor/innen" (ID 417 ab 2019) bzw. die VDA-Qualifikation "Automotive Core Tools (ACT) – Basiswerkzeuge des Qualitätsmanagements in der Automobilindustrie" (ID 415 ab 2022).
Alternativ ist die Teilnahme an einer mindestens zweitägigen Schulung der automobilspezifischen Werkzeuge bei einem anderen Schulungsanbieter nachzuweisen (ab 2019) und darüber hinaus das Bestehen eines Automotive Core Tools Online-Quiz' erforderlich. Bei Nichtbestehen des Quiz' ist die Schulung "Automotive Core Tools für Prozess- und System-Auditor/innen" (ID 417) zu absolvieren. |
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4. Berufliche Erfahrung |
- Nachweis über mindestens fünf Jahre Vollzeit-Berufserfahrung, vorzugsweise in produzierenden Unternehmen der Automobilindustrie, davon mindestens zwei Jahre in qualitätsbezogenen Tätigkeitsbereichen (tabellarischer Lebenslauf). (.pdf)
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Bemerkung
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