Bitte fügen Sie diesem Antrag folgende Unterlagen bei:
Die Anerkennung von betrieblichen Ausbildungszeiten erfolgt zu 50% und nur im Falle einer abgeschlossenen dualen Ausbildung bzw. eines dualen Studiums in einem technischen Beruf in produzierenden Unternehmen. Betriebliche Praktika, Werkstudententätigkeiten, o. ä. im Rahmen von akademischen Bachelor- oder Masterstudiengängen können nicht angerechnet werden.
Alle Unterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Die Unterlagen sind als PDF hochzuladen.
Sobald ein Kandidat für die Prüfung angenommen ist, erfolgt eine Zulassungsbestätigung.