Glossar - Details
Abweicherlaubnis / Abweichgenehmigung
Die Abweicherlaubnis/-genehmigung gestattet die Verwendung von Bauteilen, die nicht alle vorgeschriebenen Freigabeschritte bzw. Spezifikationen erreichen. Eine Abweicherlaubnis/-genehmigung muss den Kunden mit einbeziehen und darf nur von autorisierten Stellen erteilt werden. Die Abweichgenehmigung ist zusammen mit dem Maßnahmenplan zur Abarbeitung der Defizite der PPF-Dokumentation beizufügen (siehe auch Verwendungserlaubnis und PPF).
Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm):
VDA-Band 2, Sicherheit der Qualität von Lieferungen, 6., überarbeitete Auflage, April 2020
Die Abweicherlaubnis/-genehmigung gestattet die Verwendung von Bauteilen, die nicht alle vorgeschriebenen Freigabeschritte bzw. Spezifikationen erreichen. Eine Abweicherlaubnis/-genehmigung muss den Kunden mit einbeziehen und darf nur von autorisierten Stellen erteilt werden. Die Abweichgenehmigung ist zusammen mit dem Maßnahmenplan zur Abarbeitung der Defizite der PPF-Dokumentation beizufügen (siehe auch Verwendungserlaubnis und PPF).
Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm):
VDA-Band 2, Sicherheit der Qualität von Lieferungen, 6., überarbeitete Auflage, April 2020