Glossar - Details

Verwendungserlaubnis

Risikobewertung von Teilen, die nicht der Spezifikation entsprechen. Bewertet wird, ob die Teile noch verwendet werden können. Die Verwendungsgenehmigung gestattet die Verwendung von Bauteilen, die nicht alle vorgeschriebenen Freigabeschritte bzw. Spezifikationen erreichen. Eine Abweicherlaubnis/-genehmigung muss den Kunden mit einbeziehen und darf nur von autorisierten Stellen erteilt werden. Die Abweichgenehmigung ist zusammen mit dem Maßnahmenplan zur Abarbeitung der Defizite der PPF-Dokumentation beizufügen.



(Siehe auch Verwendungserlaubnis und PPF sowie Abweicherlaubnis/-genehmigung)

Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm):
VDA-Band 2, 6., überarbeitete Auflage, April 2020