Glossar - Details

Freigeber

Der Freigeber überzeugt sich von der inhaltlichen und formalen Korrektheit der geprüften Dokumentation und erhebt die temporäre Dokumentation (den Entwurfsstand) durch seine Freigabe zu einer Aufzeichnung oder zu einer gültigen Vorgabedokumentation.

Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm):
VDA-Band 1 Dokumentierte Information und Aufbewahrung, 4. vollständig überarbeitete Ausgabe, August 2018