Glossar - Details
Grenzwert der Messabweichung (Fehlergrenze) MPE („Maximum Permissible Error“)
Extremwert einer Messabweichung in Bezug auf einen bekannten Referenzwert; durch Spezifikationen oder Vorschriften zugelassen für eine Messung, ein Messgerät oder ein Messsystem.
Anmerkung: Gewöhnlich werden die Benennungen „Grenzwerte für Messabweichungen“ oder „Fehlergrenzen“ verwendet, wenn es zwei Extremwerte gibt.
Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm):
VDA-Band 5 Mess- und Prüfprozesse, 3., überarbeitete Auflage, Juli 2021
Extremwert einer Messabweichung in Bezug auf einen bekannten Referenzwert; durch Spezifikationen oder Vorschriften zugelassen für eine Messung, ein Messgerät oder ein Messsystem.
Anmerkung: Gewöhnlich werden die Benennungen „Grenzwerte für Messabweichungen“ oder „Fehlergrenzen“ verwendet, wenn es zwei Extremwerte gibt.
Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm):
VDA-Band 5 Mess- und Prüfprozesse, 3., überarbeitete Auflage, Juli 2021