Glossar - Details

Audit-Fälligkeitsdatum

Das späteste zulässige Enddatum eines Audits, basierend auf dem letzten Tag des letzten Erstzertifizierungs-, Rezertifizierungs- oder Transferaudits. Bei der Ermittlung dieses Fälligkeitsdatums wird das angegebene zulässige Zeitfenster für die Durchführung von Überwachungsaudits gemäß der Tabelle in Abschnitt 5.1.1 nicht berücksichtigt.

Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm):
Zertifizierungsvorgaben für die Anerkennung und Aufrechterhaltung der IATF-Zulassung, 6 Ausgabe, Januar 2025