Glossar - Details

Joint Venture

Eine von zwei (2) oder mehr Parteien gegründete Geschäftseinheit, die sich durch gemeinsames Eigentum, gemeinsame Erträge und Risiken sowie ordnungsgemäße gemeinsame Geschäftsführung auszeichnet.

Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm):
Zertifizierungsvorgaben für die Anerkennung und Aufrechterhaltung der IATF-Zulassung, 6 Ausgabe, Januar 2025