Glossar - Details

Ortsungebunden tätiger Mitarbeiter

Ein Mitarbeiter, der seine Aufgaben für den auditierten Standort vom Homeoffice aus ausüben darf, dessen regulärer Arbeitsplatz (d. h. der Ort, an dem die Tätigkeiten des Mitarbeiters angesiedelt sind, der Ort, an dem sich der Schreibtisch oder Arbeitsplatz des Mitarbeiters befindet, oder der Ort, an dem der Mitarbeiter normalerweise seine Aufgaben erledigt) jedoch als der Ort angegeben ist, an dem das Audit durchgeführt wird.

Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm):
Zertifizierungsvorgaben für die Anerkennung und Aufrechterhaltung der IATF-Zulassung, 6 Ausgabe, Januar 2025