Glossar - Details
Annullierung des Zertifikats
Eine Maßnahme, keine Sanktion, die von der Zertifizierungsgesellschaft ergriffen wird, um ein Zertifikat aus folgenden Gründen für ungültig zu erklären:
• Zeitpunkt für ein Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit wurde überschritten, ausgenommen sind durchzuführende Transferaudits
• kommerzielle Auseinandersetzungen mit dem Klienten
• Klient oder Zertifizierungsgesellschaft kündigt den Zertifizierungsvertrag
• Standort des Klienten existiert nicht mehr
• Klient stellt keine Produkte für die Automobilindustrie mehr her
• Klient kann innerhalb des zulässigen Zeitfensters keine laufende Automobilproduktion nachweisen.
Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm):
Zertifizierungsvorgaben für die Anerkennung und Aufrechterhaltung der IATF-Zulassung, 6 Ausgabe, Januar 2025
Eine Maßnahme, keine Sanktion, die von der Zertifizierungsgesellschaft ergriffen wird, um ein Zertifikat aus folgenden Gründen für ungültig zu erklären:
• Zeitpunkt für ein Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit wurde überschritten, ausgenommen sind durchzuführende Transferaudits
• kommerzielle Auseinandersetzungen mit dem Klienten
• Klient oder Zertifizierungsgesellschaft kündigt den Zertifizierungsvertrag
• Standort des Klienten existiert nicht mehr
• Klient stellt keine Produkte für die Automobilindustrie mehr her
• Klient kann innerhalb des zulässigen Zeitfensters keine laufende Automobilproduktion nachweisen.
Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm):
Zertifizierungsvorgaben für die Anerkennung und Aufrechterhaltung der IATF-Zulassung, 6 Ausgabe, Januar 2025