Glossar - Details

Beistellteile

Beistellteile können Leihgaben, Weitergaben von Komponenten/Pro­dukten des Auftragsgebers/Endkunden/Betreibers (User) sein. Der Besitz verbleibt beim Beisteller, sofern keine weite­ren/er­gän­zenden/abweichenden Vereinbarung getroffen worden sind.

Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm):
VDA-Band Standardisierter Reklamationsprozess, 2., überarbeitete Auflage, Dezember 2020