Glossar - Details

Selbstanzeige

Hinweis eines Lieferanten an den Kunden, dass ein Bauteil möglicherweise fehlerhaft ist, noch bevor der Kunde das selbst bemerkt und einen Reklamationsprozess in Gang gesetzt hat. In der Regel wird der Kunde dem Lieferanten bei einer Selbstanzeige entgegenkommen. Selbstanzeigen können verpflichtend sein.

Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm):
VDA-Band Standardisierter Reklamationsprozess, 2., überarbeitete Auflage, Dezember 2020