Glossar - Details

Muster(-teile)

Muster(-teile) definieren die Qualitätsgrenzlagen (entsprechend Toleranzgrenzen oder mit dem Kunden abgestimmte Grenzen).

Der Begriff „Muster“ darf nur bei nicht messbaren (attributiven Merkmalen) verwendet werden.

Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm):
VDA-Band 5 Mess- und Prüfprozesse, 3., überarbeitete Auflage, Juli 2021