Glossar - Details

Anerkennung, kaufmännisch

Anerkennung, kaufmännisch, ist die Anerkennung der finanziellen Forderungen seitens Kunde, die mit der Beanstandung in Zusammenhang stehen. Die kaufmännische Anerkennung ist in diesem Kontext lediglich die vorläufige Anerkennung von Vorschlagswerten. Der eigentliche kaufmännische Prozess läuft außerhalb dieses Prozesses ab.

Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm):
Standardisierter Reklamationsprozess